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Arbeitskreis für Psychotherapie e. V. (AfP)

Der Arbeitskreis für Psychotherapie e. V. (AfP) wurde 1996 von Mitgliedern der Psychoanalytischen Arbeitsgemeinschaft Hamburg e. V. gegründet. Er setzt die langjährige Tradition der Weiterbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie fort, die seit 1976 im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg für Ärztinnen und Ärzten angeboten und später um die Ausbildung von Diplom-Psycholog*innen erweitert wurde.

Die Mitgliedschaft des AfP setzt sich heute zusammen aus Mitgliedern der Psychoanalytischen Arbeitsgemeinschaft Hamburg, die sich für Psychotherapie als eine Anwendungsform der Psychoanalyse besonders interessieren und engagieren, sowie den Absolvent*innen des Aus- bzw. Weiterbildungsganges des AfP.

Der Verein versteht sich – neben seiner Verantwortung in der Ausbildung und Weiterbildung – als ein Forum für fachlichen Austausch und wissenschaftliche Fortbildung. Ziel ist die Weiterentwicklung der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie als psychoanalytisch begründetem Verfahren zur Bearbeitung unbewusster aktualisierter Konflikte und struktureller Beeinträchtigungen im Rahmen eines niederfrequenten Settings.

Ausbildung und Weiterbildung

Der Arbeitskreis für Psychotherapie e. V. bietet folgende berufsbegleitende anerkannte Ausbildungen und Weiterbildungen in Hamburg an.

Für Ärztinnen und Ärzten

Grundlage ist die Weiterbildungsordnung für Ärzte vom Juni 2020

Am 15.06.2020 hat die Delegierten-Versammlung der Ärztekammer Hamburg die neue Weiterbildungs-Ordnung für den Bereich der Ärztekammer Hamburg verabschiedet und im Anschluss wurde die Genehmigung durch die Behörde erteilt. Die neue WBO ist damit zum 01.11.2020 in Kraft getreten. (Hier könnte der Link zur website der Ärztekammer und dem Text der WBO eingefügt werden. Das ist insofern von Bedeutung, als der Paragrafenteil die allgemeinen Bestimmungen enthält, die fächerübergreifend gelten!)
Mit der Novellierung der Weiterbildungs-Ordnung sind einige einschneidende Veränderungen in Kraft getreten. Insbesondere gibt es nun eine verpflichtende Weiterbildung in Gruppentherapie in den Facharztgebieten Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie auch für die Zusatz Weiterbildung in Psychotherapie und Psychoanalyse eingeführt.
Zudem wird ein kontinuierlich zu führendes elektronisches Logbuch eingeführt.

 

Wichtig: Für alle, die ihre Weiterbildung ab dem 01.11.2020 begonnen haben, gilt zwingend die neue Weiterbildungsordnung! Sie müssen auch das Logbuch führen! Für diejenigen, die die Weiterbildung vor dem 01.11.2020 bereits begonnen haben, ist insbesondere die Frage der Übergangsregelung entscheidend.

 

Es konnte erreicht werden, dass für den Abschluss der Facharzt-Weiterbildung Psychiatrie und Psychotherapie und Psychosomatische Medizin und Psychotherapie eine Übergangsfrist von zehn Jahren gilt, für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie und die Zusatzbezeichnung Psychoanalyse, eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Innerhalb der genannten Zeiträume müssen Sie Ihre Weiterbildung vollständig abgeschlossen haben, also auch die Prüfung vor der Ärztekammer absolviert und bestanden haben. Nach Ablauf der Übergangsfrist können Sie Ihre Weiterbildung nur
noch nach den Bedingungen der neuen Weiterbildungsordnung abschließen. Dies ist nachzulesen im Paragraphenteil Abschnitt A der WBO § 20!
Für die Kolleginnen und Kollegen, die aktuell als Psychologische Psychotherapeuten am Aufbaumodul teilnehmen, gilt: Da es bisher keine Weiterbildungs-Ordnung für die Psychologischen
Psychotherapeuten gibt, gehen wir davon aus, dass die Übergangsregelung für die ärztlichen Weiterbildungs-Teilnehmer analog auch für sie gilt, d.h. bis zum Auslaufen der Übergangsregelung für die Zusatzbezeichnung Psychoanalyse dürften auch sie mit dem Abschlusszertifikat beim Arztregister die Fachkunde analytische Psychotherapie beantragen und ggf. eine Erweiterung ihrer Zulassung zur kassenärztlichen Tätigkeit erwirken können.
Wer noch das Aufbaumodul nach der alten WBO durchlaufen möchte, muss also seine Weiterbildung vor dem 01.11.2020 begonnen haben und innerhalb der Übergangsfrist abschließen!
Ab dem 01.11.2020 können von den Instituten ärztliche Weiterbildungs-Teilnehmer grundsätzlich nur noch nach den Vorgaben der neuen Weiterbildungs-Ordnung von 2020 weitergebildet werden.


Hier noch mal die Fristen

  • Facharztweiterbildungen : Abschluss bis zum 31.10.2030. Ein Antrag auf Zulassung zur Prüfung kann bis zum 31.01.2031 gestellt werden.
  • Für die Zusatzweiterbildungen: Abschluss bis zum 31.10.2025. Ein Antrag auf Prüfung kann bis zum 31.01.2026 gestellt werden

 


Literaturliste für die Aus- und Weiterbildung (Wir empfehlen Ihnen aus den genannten Titeln eine eigene Auswahl zu treffen.):
Literaturliste

Ziel der Ausbildungen sind berufsrechtlich relevante Abschlüsse und die Befähigung zu selbstständiger Arbeit in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie nach den gesetzlichen Vorgaben der Psychotherapie-Richtlinien. Nach Abschluss der psychotherapeutischen Ausbildung ist die Ausbildung zur/zum Psychoanalytiker*in in die PAH nach den Richtlinien der DPV möglich.

Weitere Hinweise finden Sie auf den folgenden Downloads:
Studien- und Prüfungsordnung für Psycholog*innen
Ausbildungskosten

Bewerbungsunterlagen können Sie in der Geschäftsstelle des MBI anfordern.

Literaturliste für die Aus- und Weiterbildung (Wir empfehlen Ihnen aus den genannten Titeln eine eigene Auswahl zu treffen.):
Literaturliste für die Aus- und Weiterbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie

Für Absolvent*innen dieses Ausbildungsganges besteht die Möglichkeit einer ordentlichen Mitgliedschaft in der DGPT: www.dgpt.de/mitglied-werden

Aufbaumodul für Mitglieder des AfP

Seit April 2015 wird in Kooperation mit dem Adolf-Ernst-Meyer-Insitiut (AEMI) ein „Aufbaumodul analytische Psychotherapie“ für Mitglieder des AfP angeboten. Ziel des Aufbaumoduls ist es, für Absolvent*innen der Aus- und Weiterbildung beim AfP die Möglichkeit zur Anerkennung als Selbsterfahrungsleiter*innen entsprechend der Befugnisrichtlinie der Ärztekammer zu schaffen. Ärztinnen und Ärzte können die Zusatzbezeichnung „Psychoanalyse“ im Anschluss an die tiefenpsychologische Weiterbildung erwerben. Psycholog*innen können analog die Fachkunde „analytische Psychotherapie“ erlangen.

Ansprechpartner*innen für das Aufbaumodul:

  • Dr. med. Ralph Schindler, Sierichstraße 102, 22299 Hamburg, Tel.: 040 603 30 64

Zusätzliche Angebote von Mitgliedern

Supervision: als Einzel- oder Gruppensupervision für ärztliche und psychologische Psychotherapeut*innen im Rahmen der beruflichen Fortbildung wird von Supervisor*innen des AfP angeboten.

Gruppensupervision: (anerkannt von der PT-Kammer)

  • Dipl.-Psych. Kristiane Papenhausen, Praxisgemeinschaft Theracom, Präsident-Krahn-Straße 8, 22765 Hamburg, Tel.:  040 328 92 985
  • Marion Mayer-Hanke, Gerichtstraße 13, 22765 Hamburg, Tel.: 040 380 67 71


Kliniksupervision: siehe Website PAH

Balintgruppen, anerkannt von der Ärztekammer Hamburg:

  • Dr. med. Ralph Schindler, Sierichstraße 102, 22299 Hamburg, Tel.: 040 603 30 64 / Fax: 040 603 30 65

Fortbildung für Mitarbeiter*innen aus klinischen und komplementären Einrichtungen:
Seit 2005 bieten Mitglieder des AfP, die sich in der Arbeitsgruppe „Psychosoziale Kompetenz“ zusammengeschlossen haben, eine einjährige Fortbildung in psychodynamischer Beziehungsarbeit für Pädagog*innen, Sozialpädagog*innen, Ergotherapeut*innen, fachpsychiatrisches Krankenpflegepersonal, Physio- und Bewegungstherapeut*innen mit psychosozialem Schwerpunkt und ähnliche Berufsgruppen an.

Ab Januar 2024 startet eine neue Fortbildungsreihe. Grundsätzliche Informationen sind dem Flyer zu entnehmen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an info(at)mbi-hh.de, dort werden Sie eine Information zum geplanten Ablauf und das verbindliche Anmeldeformular erhalten.

 

Gremien/Satzung

Der AfP hat z. Zt. 121 Mitglieder, hiervon sind 61 zugleich Mitglieder der PAH. In der Regel finden zwei Mitgliederversammlungen im Jahr statt, zu denen die/der Vorsitzende einlädt.

Der Vorstand

Vorsitzender

  • Dipl.-Psych. Paul Keibel, Overbeckstraße 9, 22085 Hamburg, Tel.: 040 41 26 24 21


Stellvertretende Vorsitzende

  • Dipl.-Psych. Gabriele Koll-Heinzerling, Gustav-Leo-Str. 13, 20249 Hamburg, Tel.: 040 460 63 835


Schatzmeisterin

  • Dr. med. Karen Drögemeier, Eppendorfer Landstraße 18, 20249 Hamburg, Tel.: 040 432 82 790,  Fax: 040 413 54 304

 

Leitungsteam Aus-/Weiterbildungsausschuss 2024

  • Dipl.-Psych. Ulrike Lilje, Dipl.-Psych. Anke Voss, Dipl.-Psych. Janine Wesiack, c/o. MBI, Falkenried 7, 20251 Hamburg, Tel.: 040 42 92 42 12    


Leiterin der Ambulanz

  • Dr. med. Kathrin Sasse, Oderfelder Straße 4, 20149 Hamburg, Tel.: 040 467 77 554, E-Mail: info@doktor-sasse.de


Delegierter für die Geschäftsführung

  • Dr. med. Rainer Papenhausen, Praxisgemeinschaft Theracom, Präsident-Krahn-Straße 8, 22765 Hamburg, Tel.: 0151 115 65 037, E-Mail: dr-papenhausen(at)t-online.de


Kooptiert: Beirat für die wissenschaftliche Fortbildung

  • Isabelle Dandrel-Fischbach, Friedrich-Legahnstraße 2, 22587 Hamburg, Tel.: 040 866 46 522
  • Petra Winkler, Dorotheenstraße 137, 22299  Hamburg, Tel.: 040 460 95 450


Kooptiert: Arbeitsgruppe "Psychosoziale Kompetenz"

  • Dr. med. Stephanie Wuensch, Fuhlsbütteler Damm 83-85, 22335 Hamburg, Tel.: 040 533 228 14 00
  • Astrid Pollmann-Lindner, Wrangelstraße 65 a, 20253 Hamburg, Tel.: 040 43 27 52 70


Öffentlichkeitsarbeit

  • Petra Winkler, Dorotheenstraße 137, 22299  Hamburg, Tel.: 040  460 95 450

 

Website

  • Dipl.-Psych. Lia Cordes, Ärztin Stephanie Heidelbach

 

Bibliotheksvertretung

  • Dipl.-Psych. Helge Jannink, E-Mail: helge.jannink [at] mbi-hh.de


Aus- und Weiterbildungsausschuss (AWA)
Die Mitglieder des AWA sind Lehrtherapeut*innen und Supervisor*innen, die dem AfP und der Psychoanalytischen Arbeitsgemeinschaft Hamburg e.V. angehören. Ihnen obliegen alle Aus- und Weiterbildungsangelegenheiten. Die/der Leiter*in des Aus- und Weiterbildungsausschusses ist Mitglied des Vorstands.

 

Dozentenkonferenz
Zu zwei 2 Dozent*innen- und Supervisor*innenkonferenzen im Jahr lädt der gemeinsame Unterrichtsausschuss des MBI ein.

Vertreter*innen der Aus- und Weiterbildungsteilnehmer*innen
Die Aus- und Weiterbildungsteilnehmer*innen wählen zwei 2 Vertreter*innen, die an den Sitzungen des AWA sowie der Dozent*innenkonferenz teilnehmen. Die Namen der Vertreter*innen erfahren Sie über die Geschäftsstelle.

Hier finden Sie die Satzung des AfP.

Ethik-Leitlinien der DGPT

Die Mitglieder des AfP e.V. am MBI verpflichten sich auf die ethischen Grundsätze der DGPT, wie sie in den Ethik-Leitlinien der DGPT am 15.09.2017 niedergelegt sind.
 

Hier finden Sie die Ethik-Leitlinien der DGPT.