Der Arbeitskreis für Psychotherapie e. V. (AfP) wurde 1996 von Mitgliedern der Psychoanalytischen Arbeitsgemeinschaft Hamburg e. V. gegründet. Er setzt die langjährige Tradition der Weiterbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie fort, die seit 1976 im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg für Ärztinnen und Ärzten angeboten und später um die Ausbildung von Diplom-Psycholog*innen erweitert wurde.
Die Mitgliedschaft des AfP setzt sich heute zusammen aus Mitgliedern der Psychoanalytischen Arbeitsgemeinschaft Hamburg, die sich für Psychotherapie als eine Anwendungsform der Psychoanalyse besonders interessieren und engagieren, sowie den Absolvent*innen des Aus- bzw. Weiterbildungsganges des AfP.
Der Verein versteht sich – neben seiner Verantwortung in der Ausbildung und Weiterbildung – als ein Forum für fachlichen Austausch und wissenschaftliche Fortbildung. Ziel ist die Weiterentwicklung der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie als psychoanalytisch begründetem Verfahren zur Bearbeitung unbewusster aktualisierter Konflikte und struktureller Beeinträchtigungen im Rahmen eines niederfrequenten Settings.
Der Arbeitskreis für Psychotherapie e. V. bietet folgende berufsbegleitende anerkannte Ausbildungen und Weiterbildungen in Hamburg an.
Grundlage ist die Weiterbildungsordnung für Ärzte vom Juni 2020
Am 15.06.2020 hat die Delegierten-Versammlung der Ärztekammer Hamburg die neue Weiterbildungs-Ordnung für den Bereich der Ärztekammer Hamburg verabschiedet und im Anschluss wurde die Genehmigung durch die Behörde erteilt. Die neue WBO ist damit zum 01.11.2020 in Kraft getreten. (Hier könnte der Link zur website der Ärztekammer und dem Text der WBO eingefügt werden. Das ist insofern von Bedeutung, als der Paragrafenteil die allgemeinen Bestimmungen enthält, die fächerübergreifend gelten!)
Mit der Novellierung der Weiterbildungs-Ordnung sind einige einschneidende Veränderungen in Kraft getreten. Insbesondere gibt es nun eine verpflichtende Weiterbildung in Gruppentherapie in den Facharztgebieten Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie auch für die Zusatz Weiterbildung in Psychotherapie und Psychoanalyse eingeführt.
Zudem wird ein kontinuierlich zu führendes elektronisches Logbuch eingeführt.
Wichtig: Für alle, die ihre Weiterbildung ab dem 01.11.2020 begonnen haben, gilt zwingend die neue Weiterbildungsordnung! Sie müssen auch das Logbuch führen! Für diejenigen, die die Weiterbildung vor dem 01.11.2020 bereits begonnen haben, ist insbesondere die Frage der Übergangsregelung entscheidend.
Es konnte erreicht werden, dass für den Abschluss der Facharzt-Weiterbildung Psychiatrie und Psychotherapie und Psychosomatische Medizin und Psychotherapie eine Übergangsfrist von zehn Jahren gilt, für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie und die Zusatzbezeichnung Psychoanalyse, eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Innerhalb der genannten Zeiträume müssen Sie Ihre Weiterbildung vollständig abgeschlossen haben, also auch die Prüfung vor der Ärztekammer absolviert und bestanden haben. Nach Ablauf der Übergangsfrist können Sie Ihre Weiterbildung nur
noch nach den Bedingungen der neuen Weiterbildungsordnung abschließen. Dies ist nachzulesen im Paragraphenteil Abschnitt A der WBO § 20!
Für die Kolleginnen und Kollegen, die aktuell als Psychologische Psychotherapeuten am Aufbaumodul teilnehmen, gilt: Da es bisher keine Weiterbildungs-Ordnung für die Psychologischen
Psychotherapeuten gibt, gehen wir davon aus, dass die Übergangsregelung für die ärztlichen Weiterbildungs-Teilnehmer analog auch für sie gilt, d.h. bis zum Auslaufen der Übergangsregelung für die Zusatzbezeichnung Psychoanalyse dürften auch sie mit dem Abschlusszertifikat beim Arztregister die Fachkunde analytische Psychotherapie beantragen und ggf. eine Erweiterung ihrer Zulassung zur kassenärztlichen Tätigkeit erwirken können.
Wer noch das Aufbaumodul nach der alten WBO durchlaufen möchte, muss also seine Weiterbildung vor dem 01.11.2020 begonnen haben und innerhalb der Übergangsfrist abschließen!
Ab dem 01.11.2020 können von den Instituten ärztliche Weiterbildungs-Teilnehmer grundsätzlich nur noch nach den Vorgaben der neuen Weiterbildungs-Ordnung von 2020 weitergebildet werden.
Hier noch mal die Fristen
Literaturliste für die Aus- und Weiterbildung (Wir empfehlen Ihnen aus den genannten Titeln eine eigene Auswahl zu treffen.):
Literaturliste
Ziel der Ausbildungen sind berufsrechtlich relevante Abschlüsse und die Befähigung zu selbstständiger Arbeit in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie nach den gesetzlichen Vorgaben der Psychotherapie-Richtlinien. Nach Abschluss der psychotherapeutischen Ausbildung ist die Ausbildung zur/zum Psychoanalytiker*in in die PAH nach den Richtlinien der DPV möglich.
Weitere Hinweise finden Sie auf den folgenden Downloads:
Studien- und Prüfungsordnung für Psycholog*innen
Ausbildungskosten
Bewerbungsunterlagen können Sie in der Geschäftsstelle des MBI anfordern.
Literaturliste für die Aus- und Weiterbildung (Wir empfehlen Ihnen aus den genannten Titeln eine eigene Auswahl zu treffen.):
Literaturliste für die Aus- und Weiterbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie
Für Absolvent*innen dieses Ausbildungsganges besteht die Möglichkeit einer ordentlichen Mitgliedschaft in der DGPT: www.dgpt.de/mitglied-werden
Seit April 2015 wird in Kooperation mit dem Adolf-Ernst-Meyer-Insitiut (AEMI) ein „Aufbaumodul analytische Psychotherapie“ für Mitglieder des AfP angeboten. Ziel des Aufbaumoduls ist es, für Absolvent*innen der Aus- und Weiterbildung beim AfP die Möglichkeit zur Anerkennung als Selbsterfahrungsleiter*innen entsprechend der Befugnisrichtlinie der Ärztekammer zu schaffen. Ärztinnen und Ärzte können die Zusatzbezeichnung „Psychoanalyse“ im Anschluss an die tiefenpsychologische Weiterbildung erwerben. Psycholog*innen können analog die Fachkunde „analytische Psychotherapie“ erlangen.
Ansprechpartner*innen für das Aufbaumodul:
Supervision: als Einzel- oder Gruppensupervision für ärztliche und psychologische Psychotherapeut*innen im Rahmen der beruflichen Fortbildung wird von Supervisor*innen des AfP angeboten.
Gruppensupervision: (anerkannt von der PT-Kammer)
Kliniksupervision: siehe Website PAH
Balintgruppen, anerkannt von der Ärztekammer Hamburg:
Fortbildung für Mitarbeiter*innen aus klinischen und komplementären Einrichtungen:
Seit 2005 bieten Mitglieder des AfP, die sich in der Arbeitsgruppe „Psychosoziale Kompetenz“ zusammengeschlossen haben, eine einjährige Fortbildung in psychodynamischer Beziehungsarbeit für Pädagog*innen, Sozialpädagog*innen, Ergotherapeut*innen, fachpsychiatrisches Krankenpflegepersonal, Physio- und Bewegungstherapeut*innen mit psychosozialem Schwerpunkt und ähnliche Berufsgruppen an.
Ab Januar 2024 startet eine neue Fortbildungsreihe. Grundsätzliche Informationen sind dem Flyer zu entnehmen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an info(at)mbi-hh.de, dort werden Sie eine Information zum geplanten Ablauf und das verbindliche Anmeldeformular erhalten.
Der AfP hat z. Zt. 121 Mitglieder, hiervon sind 61 zugleich Mitglieder der PAH. In der Regel finden zwei Mitgliederversammlungen im Jahr statt, zu denen die/der Vorsitzende einlädt.
Vorsitzender
Stellvertretende Vorsitzende
Schatzmeisterin
Leitungsteam Aus-/Weiterbildungsausschuss 2024
Leiterin der Ambulanz
Delegierter für die Geschäftsführung
Kooptiert: Beirat für die wissenschaftliche Fortbildung
Kooptiert: Arbeitsgruppe "Psychosoziale Kompetenz"
Öffentlichkeitsarbeit
Website
Bibliotheksvertretung
Aus- und Weiterbildungsausschuss (AWA)
Die Mitglieder des AWA sind Lehrtherapeut*innen und Supervisor*innen, die dem AfP und der Psychoanalytischen Arbeitsgemeinschaft Hamburg e.V. angehören. Ihnen obliegen alle Aus- und Weiterbildungsangelegenheiten. Die/der Leiter*in des Aus- und Weiterbildungsausschusses ist Mitglied des Vorstands.
Dozentenkonferenz
Zu zwei 2 Dozent*innen- und Supervisor*innenkonferenzen im Jahr lädt der gemeinsame Unterrichtsausschuss des MBI ein.
Vertreter*innen der Aus- und Weiterbildungsteilnehmer*innen
Die Aus- und Weiterbildungsteilnehmer*innen wählen zwei 2 Vertreter*innen, die an den Sitzungen des AWA sowie der Dozent*innenkonferenz teilnehmen. Die Namen der Vertreter*innen erfahren Sie über die Geschäftsstelle.
Hier finden Sie die Satzung des AfP.
Die Mitglieder des AfP e.V. am MBI verpflichten sich auf die ethischen Grundsätze der DGPT, wie sie in den Ethik-Leitlinien der DGPT am 15.09.2017 niedergelegt sind.
Hier finden Sie die Ethik-Leitlinien der DGPT.