PAH, AfP und PAKJP bieten in Kooperation berufsbegleitende psychoanalytische und psychotherapeutische Aus- und Weiterbildungsgänge an.
Die Vereine haben die Anerkennung als Ausbildungsstätte durch die Ärztekammer Hamburg und die Behörde für Gesundheit und Soziales der Freien und Hansestadt Hamburg und unterliegen einer ständigen Qualitätskontrolle.
Für Ärztinnen und Ärzte sind die angebotenen Aus- und Weiterbildungsgänge Teilgebiete im Rahmen von Fachärztinnen- und Fachärzte-Weiterbildungen und unterliegen der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Hamburg vom 21.02.2005 i.d.F. vom 31.10.2006.
Übergangsfrist für angehende Psychotherapeut*innen
Der Deutsche Bundestag hat am 26.09.2019 die Novellierung des Ausbildungsreformgesetzes für Psychotherapeut*innen beschlossen und am 14.02.2020 wurde die Approbationsordnung durch den Bundesrat bestätigt. Danach tritt das Gesetz am 01.09.2020 in Kraft.
Mehrere Universitäten werden zum Wintersemester 2020 Studiengänge in Psychotherapie anbieten.
Für Studierende bzw. Absolvent*innen der Psychologie - bzw. (Sozial-)pädagogik wenn Sie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in werden wollen - wird es eine Übergangsfrist geben. Danach kann die geplante oder schon begonnene Aus- und Weiterbildung nach den derzeit gültigen Regeln abgeschlossen werden.
Die Übergangsfrist beträgt 12 Jahre. In Härtefällen können drei weitere Jahre beantragt werden. Nach diesen 12 beziehungsweise 15 Jahren muss die Ausbildung mit der Approbationsprüfung abgeschlossen sein. Die Frist beginnt mit Inkrafttreten des Gesetzes.
Sie können sich weiterhin als Psycholog*in mit Diplom-/Masterabschluss in Klinischer Psychologie beim AfP oder PAH im Michael-Balint-Institut für die Aus- und Weiterbildung in Psychologischer Psychotherapie bewerben.Neuaufnahmen für die Ausbildung in analytischer und tiefenpsychologisch fundierter Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sind nicht mehr möglich.
Für Psycholog*innen und andere Aus- und Weiterbildungsteilnehmer*innen gelten aktuell noch die Bestimmungen des Psychotherapeutengesetzes (PTG) und die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (KJPPsychTh-APrV).
Weiterführende Hinweise finden Sie auf den Websites der Vereine.
Die Aus- und Weiterbildung im MBI findet während der Vorlesungszeit abends von 19:00 bis 22:00 Uhr statt, wie auch tagsüber am Sonnabend. Die Grundkurse und Seminare, evtl. praktische Übungen, sind im Semesterprogramm nach Teilnehmer*innenkreisen gekennzeichnet.
Einige Kurse und Seminare können von Gästen belegt werden. Interessent*innen sind herzlich willkommen und wenden sich bitte an die jeweiligen Dozent*innen zur Anmeldung.
Die Teilnahme kostet z.Zt. € 31/Doppelstunde. Studierende höherer Semester, insbesondere der Studiengänge Medizin und Psychologie, sind herzlich eingeladen, an bestimmten, für Gäste ausgewiesenen Kursen und Seminaren kostenlos teilzunehmen. Erforderlich ist die persönliche Rücksprache mit den jeweiligen Dozent*innen.
Nähere Informationen: